Wir sind gesetzlich verpflichtet, uns Ihre elektronische Gesundheitskarte vorzeigen zu lassen.
Falls Sie Ihre Karte vergessen, benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Versicherung bevor eine Untersuchung oder ein Gespräch beginnen kann, sonst müssen Sie einen privatärztlichen Vertrag abschließen, der aber bei Vorlage der Krankenversicherungskarte innerhalb von 10 Tage seine Gültigkeit verliert.
Privatversicherte schließen einen privatärztlichen Behandlungsvertrag vor Ort ab.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin, sofern vorhanden, Vorbefunde wie den Bundesmedikamentenplan (BMP), Krankenhausberichte, EKG, Laborbefunde, schriftliche Radiologie-Befunde (keine CDs) etc. mit und übergeben diese an der Rezeption an die Mitarbeiterinnen.
Sollten Sie zum ersten Mal einen Termin in meiner Sprechstunde wahrnehmen, ist es wichtig, dass Sie über den Datenschutz informiert sind und Angaben zur Anamnese machen. Dieses bedarf etwas Zeit, daher erscheinen Sie bitte pünktlich.